Der höchste akademische Grad ist nicht nur aus persönlichen Gründen verlockend. Im öffentlichen Kontext ist er sogar Voraussetzung um Forschungsgelder zu beantragen. Aber ist es wirklich nötig den sicheren Arbeitsplatz und das damit verbundene Einkommen ad acta zu legen? Nicht wirklich.
Die Promotion ist berufsbegleitend möglich
Ein gängiges Modell ist dabei die Anstellung als wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in an der betreffenden Hochschule oder Uni. Dem liegt dann meist ein Drittmittelprojekt zugrunde womit der Arbeitsvertrag natürlich endet, wenn das Projekt beendet wird. Ein weiterer Weg, neben dieser „internen Promotion“ ist das Modell der „externen Promotion“. Die Betreuung durch einen Doktorvater oder Doktormutter ist zwar gegeben, beispielsweise an einer FernUni, aber das Forschungsvorhaben wird eigenständig durchgeführt. Je nach Anbieter lässt sich auch ein berufsbegleitendes Präsenzstudium absolvieren. Mit der digitalen Bildungsevolution ergeben sich zusätzlich zahlreiche Möglichkeiten die Promotion berufsbegleitend zu schaffen. Idealerweise steht der eigene Arbeitgeber hinter dem eigenen Promotionsvorhaben, was in den Betriebs- und Wirtschaftswissenschaften nicht selten der Fall ist. Anträge zur Bildungsfreistellung (besser bekannt als Bildungsurlaub) werden dann zum Kinderspiel. In einigen Bundesländern gibt es dafür zwar rechtliche Grundlagen, freie Zeit für Bildung bei voller Bezahlung erhalten, die Praxis kann allerdings weniger rosig aussehen, wenn der Arbeitgeber nicht hinter der Promotion steht.
Grundsätzliches in Bezug auf Hochschulen und Universitäten
Jede Hochschule hat ihre eigene Promotionsordnung. Deutschlandweit ist also nicht einheitlich geregelt, ob man sich als Doktrand/in einschreiben muss oder als „wissenschaftlicher Nachwuchs“ gilt. Es gilt also die Promotionsordnung der jeweiligen Institution zu lesen, pauschale Aussagen sind hierzu nicht möglich. Bei zwingender Immatrikulation (Einschreibung an der betreffenden Hochschule) besteht dann der gängige Studentenstatus. Damit verbunden sind ein besonderer Status bei der Krankenkasse oder auch das Wahlrecht bei Hochschulgremien und Ähnlichem.
Welche Voraussetzungen braucht es zur Promotion?
Zwingende Vorgabe zur Zulassung ist ein Maser- oder gleichwertiger Diplomabschluss. Je nach Hochschule kann auch ein Numerus Clausus gelten. Das heißt eine Mindestnote ist bei der Zulassung unter Umständen als Hürde zu nehmen. Nicht immer sind gute Englischkenntnisse eine Zulassungsvoraussetzung, aber erfahrungsgemäß ist eine Promotion berufsbegleitend nur damit zu schaffen. Zu den formalen Voraussetzungen gesellen sich die persönlichen und diese sind nicht zu unterschätzen. Wer eine hohe Stressresistenz und eine sehr gute Organisationsfähigkeit hat, kann sich getrost der Doppelbelastung von Promotionsstudium und Berufstätigkeit stellen, denn die Anforderungen sind bei einer Promotion ungleich höher als im Studium. Allein mit Ehrgeiz und Disziplin kann man es natürlich schaffen, aber die Jahre bis zur Promotion werden ungleich leichter, wenn man viel Spaß an wissenschaftlichen Arbeiten und theoretischen Zusammenhängen hat. Eine analytische Denkweise versteht sich von selbst, wenn man die Promotion berufsbegleitend anstrebt. Mit Mut und einer Prise positiver Lebenseinstellung ist der Doktortitel zu schaffen.